Energieverschwendung: Das Aus für Glühlampen

publiziert: Montag, 17. Mrz 2008 / 14:45 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 18. Mrz 2008 / 00:09 Uhr

Bern - Nun sind die Rahmenbedingungen der Strommarktöffnung bekannt: Der Bundesrat hat die Verordnungen verabschiedet. Dazu gehört auch ein erster Schritt hin zu einem Glühlampenverbot. Ab 2009 dürfen nur noch energiesparende Glühbirnen verkauft werden.

Längerfristig sollen die Glühlampen ganz verschwinden.
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Die meisten Glühbirnen sind in den Energieeffizienzklassen E bis G eingeteilt. Zugelassen sind künftig nur noch Lampen, die mindestens der Klasse E angehören, wie das Bundesamt für Energie (BFE) mitteilte.

Im Zentrum der Verordnungen steht indes die Strommarktöffnung. Der Bundesrat hat den Markteintritt für die 50'000 Grossverbraucher im Land geregelt.

Diese können einmal pro Jahr im Oktober in den freien Markt eintreten. Dabei gilt der Grundsatz «einmal frei, immer frei». Es gibt also kein Zurück in die Grundversorgung.

Strom zu «angemessenen» Preisen

Für Haushalte und andere Kleinverbraucher ist die Grundversorgung weiterhin gewährleistet. Gemäss Gesetz müssen sie Strom zu «angemessenen» Preisen erhalten. Der Bundesrat hat nun konkretisiert, was dies heisst.

Der Tarif muss sich an den Gestehungskosten des Stromproduzenten sowie an langfristigen Bezugsverträgen des Lieferanten orientieren - und nicht an den Marktpreisen.

Es war dies in der Vernehmlassung ein besonders umstrittener Punkt, wie BFE-Direktor Walter Steinmann vor den Medien sagte. Die Elektrizitätskommission (ElCom) überwacht die Tarife, bis der Strommarkt auch für Kleinverbraucher geöffnet wird.

Das Stromversorgungsgesetz regelt nicht nur die Marktöffnung, sondern auch die Förderung erneuerbarer Energien, für die jährlich 320 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Geplant ist eine kostendeckende Einspeisevergütung: Ab 2009 werden für erneuerbare Energien jährlich maximal 0,6 Rappen pro Kilowattstunde auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze geschlagen.

(dl/sda)

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