Anbieter gefordert

Stromherkunft muss besser deklariert werden

publiziert: Mittwoch, 17. Aug 2011 / 14:29 Uhr
Zusätzlich 0,1 Rappen zur Finanzierung von Gewässerschutzmassnahmen.
Zusätzlich 0,1 Rappen zur Finanzierung von Gewässerschutzmassnahmen.

Bern - Stromanbieter müssen künftig die Herkunft des Stroms genauer deklarieren. Der Bundesrat hat am Mittwoch der Revision von zwei Energieverordnungen zugestimmt. Die Neuerungen treten am 1. Oktober in Kraft.

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Heute stammen durchschnittlich 20 Prozent des Stroms aus Schweizer Steckdosen aus nicht überprüfbaren Energieträgern, wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) schreibt. In Einzelfällen seien es sogar über 90 Prozent.

Deklarieren müssen Stromanbieter heute Anteile am Strommix von über 20 Prozent. Neu müssen die Anbieter bei der Deklaration alle vorhandenen Nachweise verwenden. Zudem müssen alle Produktionsanlagen erfasst werden.

Präzisierungen zur KEV

Präzisiert hat der Bundesrat auch den praktischen Vollzug der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). Seit Anfang 2009 wird in der Schweiz Strom aus erneuerbaren Energien mit der KEV gefördert. Wer erneuerbare Energien anbietet, erhält dafür eine Vergütung, um die Differenz zwischen den hohen Produktionskosten und dem Marktpreis auszugleichen.

Alle Stromkonsumenten bezahlen dafür einen Zuschlag pro verbrauchter Kilowattstunde. Derzeit beträgt dieser 0,45 Rappen, ab 2013 kann der Bundesrat ihn bedarfsgerecht auf maximal 0,9 Rappen erhöhen. Am 2012 wird zudem ein neuer Zuschlag von 0,1 Rappen zur Finanzierung von Gewässerschutzmassnahmen erhoben. Dies hatte das Parlament beschlossen.

Sätze flexibler anpassen

Mit der revidierten Verordnung kann der Bundesrat die Vergütungssätze für die einzelnen Technologien und Anlagetypen neu nicht mehr nur jährlich, sondern nötigenfalls auch im Verlauf des Jahres anpassen. Dies trage der dynamischen Preisentwicklung bei den einzelnen Technologien Rechnung, insbesondere bei der Photovoltaik, schreibt das UVEK.

Die revidierte Energieverordnung regelt ausserdem, wie Erneuerungen oder Erweiterungen von Anlagen gehandhabt werden müssen. Der Vergütungssatz wird an die neue Gesamtstromproduktion angepasst, und zwar zu den Sätzen der neuen Leistungsklasse.

(bert/sda)

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